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Heute schreibe ich euch etwas “in eigener Sache” wie es so schön heißt. Es geht um die Panoramafreiheit. Den genau die scheint, wenn es nach den Willen des EU-Parlaments geht, bedroht zu sein. Doch zunächst einmal – was ist überhaupt diese Panoramafreiheit? Wikipedia klärt auf:
Die Panoramafreiheit ist eine in vielen Rechtsordnungen der Welt vorgesehene Einschränkung des Urheberrechts, die es jedermann ermöglicht, urheberrechtlich geschützte Werke, beispielsweise Gebäude, Kunst am Bau oder Kunst im öffentlichen Raum, die von öffentlichen Verkehrswegen aus zu sehen sind, bildlich wiederzugeben, ohne dass hierfür der Urheber des Werkes um Erlaubnis ersucht werden muss. Dies betrifft sowohl das bloße Anfertigen etwa einer Fotografie als auch ihre Verwertung. In den allermeisten Urheberrechtsordnungen wird diese grundsätzliche Freistellung zugleich durch spezifische Beschränkungen ausgestaltet, um den Urheber in seiner Rechtsstellung nicht übermäßig zu belasten. Quelle: Wikipedia
Vereinfacht gesagt, die Panoramafreiheit erlaubt es, das Fotos von Städten bzw. Gebäuden gewerblich genutzt werden können, ohne das der Urheber (des Gebäudes) um Erlaubnis gefragt werden muss. Wenn ein Fotograf also zum Beispiel eine Stadtansicht kommerziell nutzen möchte, muss er nicht jeden Urheber, also jeden Architekten, Bauherren oder Künstler wessen Bauwerk auf dem Foto zu sehen ist, um Erlaubnis fragen. Was viele nicht wissen, mittlerweile gibt es weltweit schon die ein oder andere Ausnahme (z.B. der beleuchtete Eiffelturm bei Nacht oder das Atomium in Brüssel). Für mich als Fotograf war es bis jetzt eine Selbstverständlichkeit Bilder von Städten oder Gebäuden auch ggf. gewerblich zu nutzen zu können – das einfachste Beispiel für eine gewerbliche Nutzung ist das Hochladen solch eines Fotos auf Facebook. Den die AGBs von Facebook sagen aus, dass man mit dem Hochladen von Fotos auf Facebook einer kommerziellen Nutzung zustimmt. Das Europaparlament sieht das aber anscheinend leider anders:
Das Europaparlament vertritt die Auffassung, dass die gewerbliche Nutzung von Fotografien, Videomaterial oder anderen Abbildungen von Werken, die dauerhaft an physischen öffentlichen Orten platziert sind, immer an die vorherige Einwilligung der Urheber oder sonstigen Bevollmächtigten geknüpft sein sollte.
Und genau hier fangen also die Probleme an – die Abgeordneten wollen, dass ein Fotograf wenn er ein Bild gewerblich nutzen möchte, jeden Urheber der auf dem Bild zusehenden Bauwerke um Erlaubnis fragt. Das ist in meinen Augen unmöglich! Nicht nur, dass Fotografen (z.B. Architekturfotografen) ihrer Existenzgrundlage beraubt werden, auch jeder einzelne einfache Konsument von Fotos wird hier massiv eingeschränkt. Denn, wenn ich als Fotograf Gefahr laufe durch das Posten eines Gebäudes mir möglicherweise eine Urheberrechtsklage einzuhandeln, dann werde ich es mir lieber zweimal überlegen, ob ich das Bild im Netz zeige, oder nicht.
Mittlerweile wurde im Netz eine Petition ins Leben gerufen um das Parlament zum Umdenken zu bewegen. Ich habe diese Petition unterzeichnet. Wenn auch Ihr der Meinung seid, dass dieser Schritt zu weit geht, dann solltet auch Ihr die Petition unterzeichnen. Es geht auch ganz schnell. Hier geht es zur Petition.